Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung für Unternehmen in Ettlingen und Karlsruhe
Gewerbetreibende die im Sinne von § 34 c der GewO als Bauträger, Baubetreuer oder als Makler, Anlageberater, Vermittler von Kapitalanlagen tätig sind, unterliegen einer jährlichen Prüfungspflicht (§ 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV). Mit der gesetzlichen Prüfung soll die Einhaltung der Vorschriften gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgestellt werden.
Die Prüfungspflicht nach MaBV entfällt nur dann, wenn innerhalb des zu prüfenden Zeitraums keine Tätigkeit im Sinne des § 34 c Abs. 1 GewO ausgeübt wurde und es keine Bemühungen zur Vermittlung von Aufträgen gab, unabhängig vom Erfolg der Bemühungen. Stattdessen muss dann eine Negativerklärung abgegeben werden.
Der Prüfbericht nach der Makler- und Bauträgerverordnung oder die Negativerklärung muss im folgenden Kalenderjahr vorgelegt werden, anderenfalls wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Unsere Leistungen zur Wirtschaftsprüfung:
- Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen
- Freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Konzernabschlussprüfungen
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Beratung bei Unternehmenskauf oder -verkauf
Das Ziel ist dabei nicht nur das Testat, die Prüfung soll Ihnen helfen, Schwachstellen in Ihrem Unternehmen zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Darüber hinaus erstellen wir Unternehmensbewertungen bei Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir begleiten regelmäßig Mandanten beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen mit unserem Rat.